Bürgschaften &
Kautionsversicherungen

Schonen Sie Ihre Liquidität

Mit einer Bürgschaft oder Kautionsversicherung sichern Sie die Erfüllung vertraglicher Pflichten ab, ohne Ihre Liquidität zu binden. Anstelle eines Sicherheitseinbehalts, einer Barkaution oder Bankbürgschaft stellt der Versicherer die Sicherheit – Sie behalten finanziellen Spielraum für Ihr Kerngeschäft.

Ob Bauvorhaben, Mietverträge oder gesetzliche Auflagen: Wir finden für Sie die passende Lösung, damit Ihre Auftraggeber, Vermieter oder Behörden verlässliche Sicherheiten erhalten und Sie flexibel bleiben.

origami umbrella folded out of 100 euro bank note - schmuckbild mkm group gmbh

Was ist eine Bürgschaft?

Sicherheit für Auftraggeber und Geschäftspartner

Eine Bürgschaft ist eine vertragliche Sicherheit, bei der sich ein Bürge – z. B. eine Versicherung – verpflichtet, für die finanziellen Verpflichtungen eines Auftragnehmers einzustehen, falls dieser seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt. Für den Auftraggeber bedeutet das: Er hat die Sicherheit, dass vereinbarte Leistungen oder Zahlungen abgesichert sind.

Bei einer Kautionsversicherung übernimmt der Versicherer diese Rolle des Bürgen. Anstatt eine Barkaution oder Bankbürgschaft zu hinterlegen, stellt die Versicherung die geforderte Sicherheit. Dadurch bleibt Ihr Kapital im Unternehmen, und Sie können es flexibel für laufende Projekte, Investitionen oder Betriebsmittel einsetzen.

Bürgschaften kommen in vielen Bereichen zum Einsatz – vom Baugewerbe über Industrie und Handel bis hin zu Miet- und Lieferverträgen.

Wer profitiert von einer Bürgschaft?

Und warum ist sie sinnvoll?

Grundsätzlich kann jedes Unternehmen von Bürgschaften und Kautionsversicherungen profitieren, das seinen Auftraggebern, Vermietern oder Behörden vertraglich geforderte Sicherheiten stellen muss – und dabei seine Liquidität schonen möchte.

Besonders sinnvoll sind Bürgschaften, wenn …

  • Sie im Wettbewerb um Aufträge finanziell flexibel bleiben wollen, anstatt Kapital in Barkautionen zu binden

  • Ihre Bankkreditlinien nicht belastet werden sollen

  • Sie regelmäßig an öffentlichen oder privaten Ausschreibungen teilnehmen, bei denen Sicherheiten verlangt werden

  • Ihr Geschäft von Projektverträgen geprägt ist, z. B. in Bau, Handwerk, Anlagenbau, Industrie oder Logistik

  • gesetzliche oder behördliche Auflagen – wie beim Bundes-Immissionsschutzgesetz – erfüllt werden müssen

  • langfristige Geschäftsbeziehungen abgesichert werden sollen, ohne Ihre Eigenmittel zu blockieren

Ihre Vorteile mit Bürgschaften und Kautionsversicherungen

Ausgewählte Bürgschaftsarten

Wir vermitteln alle gängigen Bürgschaften und Kautionsversicherungen. Besonders häufig nutzen unsere Kunden folgende Lösungen:

Weitere Bürgschaftsarten bieten wir auf Anfrage – individuell passend zu Ihrem Projekt und den Anforderungen Ihres Auftraggebers.

So funktioniert eine Bürgschaft

 Eine Zusammenarbeit mit der MKM Group

1. Beratungsgespräch mit MKM-Kundenbetreuer

Sie schildern uns Ihren Bedarf und wichtige Eckpunkte Ihrer Geschäfte.

2. Ausschreibung an Versicherer

Wir schreiben Ihren Bedarf bei Versicherern aus und verhandeln die besten Konditionen für Sie.

3. Angebotsauswahl und Vertragsabschluss

Sie erhalten von uns alle Angebote der Versicherer und wir besprechen mit Ihnen, welches am besten zu Ihnen passt. Sie entscheiden, welches Angebot Sie annehmen möchten.

4. Vertragsbetreuung und Unterstützung während Vertragslaufzeit

Auch nach Vertragsschluss lassen wir Sie nicht allein. Egal ob Rahmenerweiterungswünsche, Optimierungsbedarf oder Schadenfall – wir stehen Ihnen als zuverlässiger Partner zur Seite.

Häufige Fragen zu Bürgschaften & Kautionsversicherungen

Die Verjährung einer Bürgschaft richtet sich nach der zugrunde liegenden Hauptforderung. In der Regel beträgt die Frist drei Jahre ab Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger davon Kenntnis hatte. Bei bestimmten Ansprüchen, wie Mängelansprüchen im Bauwesen, können längere Fristen gelten (z. B. fünf Jahre nach BGB oder vier Jahre nach VOB/B).

Die Kosten hängen von der Bürgschaftsart, der Bürgschaftssumme, der Laufzeit sowie Ihrer Bonität ab. Versicherer berechnen in der Regel einen jährlichen Beitrag. Je nach Vertragsgestaltung können auch einmalige Bearbeitungsgebühren anfallen.

Es gibt keine gesetzliche Begrenzung der Anzahl an Bürgschaften. Entscheidend ist, ob Ihr Versicherer oder Ihre Bank bereit ist, die gewünschte Gesamtsumme an Bürgschaften zu übernehmen. Hierbei spielen Bonität und bestehende Verpflichtungen eine Rolle.

Bürgschaftsurkunden sind Originaldokumente und sollten sicher, aber griffbereit aufbewahrt werden. Im Regelfall muss die Urkunde im Original an den Begünstigten übergeben werden, um den Sicherungszweck zu erfüllen. Nach Rückgabe sollten Sie die Urkunde archivieren und ggf. den Entlastungsvermerk des Gläubigers aufbewahren.

Bankbürgschaft: Wird von einer Bank ausgestellt und belastet in der Regel Ihre Kreditlinie.

Versicherer-Bürgschaft (Kautionsversicherung): Wird von einem Versicherungsunternehmen übernommen und schont Ihre Banklinien.

Beide Varianten erfüllen denselben Sicherungszweck, unterscheiden sich aber in der Wirkung und der Liquiditätsbelastung.

Wenn der vereinbarte Sicherungsfall eintritt, muss der Bürge den festgelegten Betrag an den Begünstigten zahlen. Tut er das nicht, kann der Begünstigte die Zahlung einklagen. Bei Bürgschaften über einen Versicherer kommt das jedoch selten vor – der Versicherer prüft den Anspruch und zahlt, wenn die vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Eine Bürgschaft endet, wenn:

  • die gesicherte Hauptverpflichtung erfüllt wurde,
  • der Begünstigte die Urkunde zurückgibt oder
  • der Bürge eine schriftliche Entlassungserklärung erhält.

Die Kautionsversicherung ersetzt Barkautionen oder Bankbürgschaften. Sie stellt dem Begünstigten die gleiche Sicherheit, ohne dass Sie Eigenkapital binden oder Ihre Kreditlinie bei der Bank belasten.

Sie zahlt im Sicherungsfall den vereinbarten Bürgschaftsbetrag an den Begünstigten. Dieser Betrag wird anschließend vom Versicherungsnehmer (Bürgennehmer) zurückgefordert. Es handelt sich um eine Sicherheit, nicht um eine Schadensversicherung.

Im privaten Wohnraummietrecht kann der Vermieter entscheiden, ob er eine Mietkautionsversicherung akzeptiert. Im gewerblichen Mietrecht gilt Vertragsfreiheit – hier kann die Kautionsform individuell vereinbart werden. Eine schriftliche Vereinbarung vor Vertragsabschluss schafft Klarheit.

Lassen Sie sich unverbindlich beraten

Gemeinsam mit Ihnen kümmern wir uns um die optimale Absicherung Ihres Unternehmens. Wir sind für Sie da: schnell, zuverlässig und persönlich.