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Papierflieger aus Geldschein

Antrag CAV

Antrag für die Courtage-Ausfall-Versicherung vorbereiten

Als Makler und Finanzdienstleister sind Sie immer dem Risiko ausgesetzt, dass Ihnen Ihr Kunde vereinbarte Honorare oder Versicherungsbeiträge nicht zahlt und der Versicherer Ihre Courtagen nicht auszahlt bzw. zurückfordert. Damit Sie zu jeder Zeit mit Ihren Umsätzen planen können, bieten wir die deutschlandweit einzigartige Courtage-Ausfall-Versicherung an. Dabei haben Sie die Wahl zwischen zwei verschiedenen CAV-Paketen.

Direkt zum CAV-Antrag

CAV-Paket Basic

Versicherungssumme

10.000 EUR

Jahreshöchstentschädigung

30.000 EUR

Versicherungsbeitrag Nettobeitrag

1.250,00 EUR

zzgl. Versicherungsteuer, 19 %

237,50 EUR

zu zahlender Bruttobeitrag

1.487,50 EUR

CAV-Paket Pro

Versicherungssumme

15.000 EUR

Jahreshöchstentschädigung

60.000 EUR

Versicherungsbeitrag Nettobeitrag

1.850,00 EUR

zzgl. Versicherungsteuer, 19 %

351,50 EUR

zu zahlender Bruttobeitrag

2.201,50 EUR

Direkt zum CAV-Antrag

Vertragsrahmenbedingungen

Zahlweise
jährlich
Selbstbeteiligung
10 %, mindestens 250 EUR
Maximale Fälligkeit Ziffer 2.4 AVB CAV
6 Monate
Meldefrist Ziffer 3.1.2 und 3.2.2 AVB CAV
6 Monate
Sanktionsklausel
Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Versicherungsschutz für Forderungsausfälle aus Verträgen nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos, die durch die Vereinigten Staaten von Amerika in Hinblick auf den Iran erlassen werden, soweit dem nicht europäische oder deutsche Rechtsvorschriften entgegenstehen.
Allgemeine Versicherungsbedingungen
Es gelten die Regelungen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die R+V-Courtage- und Honorarausfallversicherung (AVB CAV) in der zum Antragszeitpunkt aktuellsten Fassung.
Verbraucherinformationen
Risikoträger
Risikoträger ist die R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden.
Anwendbares Recht
Auf den Versicherungsvertrag ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden.
Aufsichtsbehörde
Aufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn.
Information zu Bonitätsauskünften und Scoring gilt nur, soweit die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU- DSGVO) Anwendung findet)
Die R+V Allgemeine Versicherung AG ist Mitglied des Vereins Creditreform Wiesbaden, Adolfsallee 34, 65185 Wiesbaden. In der Warenkreditversicherung nutzen wir zur Kreditentscheidung und laufenden Kreditüberwachung Bonitätsinformationen und den Score-Wert, die wir von den im Verband der Vereine Creditreform zusammengeschlossenen Auskunfteien erhalten. In den uns übermittelten Score-Wert fließen die dort über Sie gespeicherten Daten, einschließlich der Adressdaten, ein und werden bewertet. Beim Scoring ist keine Information alleinige Grundlage. Die Bewertung ergibt sich immer aus der Kombination aller zugrunde gelegten Faktoren. Der Score-Wert gibt die Wahrscheinlichkeit an, mit der Sie Ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen können und die somit Auskunft darüber gibt, ob ein Risiko im Rahmen der Warenkreditversicherung besteht. Sie erfahren bei dem für den Sitz Ihres Unternehmens zuständigen örtlichen Verein Creditreform, ob ein Eintrag über Sie vorliegt.
Datenschutzhinweise gilt nur, soweit die Europäische Datenschutz- Grundverordnung EU-DSGVO Anwendung findet
  1. Ich kann der Verarbeitung oder Nutzung meiner personenbezogenen Daten für Zwecke der Werbung oder der Markt- oder Meinungsforschung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen.
  2. Ich erkläre, dass mir die Möglichkeit gegeben wurde, von dem Merkblatt zur Datenverarbeitung Kenntnis zu nehmen. Das Merkblatt zur Datenverarbeitung ist im Internet unter www.ruv.de/datenschutz unter Ziffer 12.1 abrufbar.
Informationsverpflichtung
Sie verpflichten sich, Dritte nach der EU-DSGVO zu informieren, deren personenbezogene Daten Sie R+V mitteilen oder mitteilen lassen. Erhalten wir von Ihnen als Versicherungsnehmer im Rahmen der Warenkreditversicherung personenbezogene Daten zum Schuldner der zu versichernden Forderung, verpflichten Sie sich, den Betroffenen über die Datenverarbeitung bei der R+V Allgemeine Versicherung AG zu informieren. Hierzu müssen Sie Ihrem Schuldner unsere „Hinweise und Informationen für die Warenkreditversicherung nach der Datenschutzgrundverordnung und nach dem Bundesdatenschutzgesetz“ übergeben. Unser Dokument finden Sie auf unserer Internetseite: www.ruv.de/datenschutz/wkvdatenschutzinfo. Wir senden Ihnen das Dokument gerne auch per Post zu. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihren Vertragsbetreuer/Ihre Vertragsbetreuerin.
Informationen zur automatisierten Entscheidung gilt nur, soweit die EU- DSGVO Anwendung findet
Individuelle Entscheidungen aufgrund Expertise und Erfahrung unserer Kreditprüfer und der sorgfältige Umgang mit Ihren Kunden sind die entscheidende Basis der Warenkreditversicherung. Lediglich in standardisierten Situationen erfolgt eine automatisierte Entscheidung unseres Kreditrisikomanagementsystems. Eine Prüfung der Unterlagen durch einen Kreditprüfer erfolgt dann nicht immer. Die Entscheidung trifft unser Expertensystem auf Grundlage der Bewertung mittels statistisch-mathematischer Verfahren. Grundlage sind die von Ihnen zur Verfügung gestellten Bonitätsinformationen über Ihren Kunden und Ihr Kreditversicherungsvertrag. Fällt die Entscheidung positiv aus, erhalten Sie eine Kreditmitteilung über die Einräumung der von Ihnen angefragten Versicherungssumme. Bei negativer Entscheidung lehnen wir die Einräumung einer Versicherungssumme ganz oder teilweise ab. Die Entscheidung beschränkt sich allein darauf, ob und in welcher Höhe wir die Versicherungssumme einräumen. Die Entscheidung dient der Begrenzung unseres Risikos aus dem mit Ihnen abgeschlossenen Kreditversicherungsvertrag.

CAV Antrag vorbereiten

Füllen Sie die nachfolgenden Angaben aus.

Sie erhalten im Anschluss eine Email mit ihrem vorbereiteten Antrag als PDF. Prüfen Sie im Anschluss Ihre Angaben und lassen Sie uns diesen unterzeichnet zukommen.

Verpflichtung und Erklärung des Antragstellers

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie als Antragsteller verpflichtet sind, uns die Fragen im Rahmen des Versicherungsantrags vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Mit Ihrem Antrag erklären Sie, dass der künftige Kreditversicherungsvertrag im Zusammenhang mit einer gewerblichen, freiberuflichen oder bergbaulichen Tätigkeit steht.

Vorbehalt

Für das Zustandekommen eines Vertrags sind in jedem Fall Ihr Antrag und unsere Annahme erforderlich.

Bitte füllen Sie alle erforderlichen Felder aus, die mit einem * gekennzeichnet sind!

Angaben des Antragstellers

Bitte tragen Sie Ihren Nachnamen ein!
Ungültige Eingabe
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Bitte tragen Sie Ihre E-Mail-Adresse ein!
Bitte tragen Sie Ihre Telefonnummer ein!

Vertragslaufzeit

Die Mindestvertragslaufzeit beträgt ein Jahr. In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen ist geregelt, dass sich der Versicherungsvertrag um ein Jahr verlängert, sofern er nicht 3 Monate vor dem Ablauf von einer der Vertragsparteien gekündigt wird.

Ungültige Eingabe
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Courtage-Ausfall-Versicherungspaket wählen

Welches Courtage-Ausfall-Versicherungspaket möchten Sie beantragen.   Informationen zu den CAV-Paketen

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Ihre Bankverbindungsdaten

Wir benötigen pro Versicherungsvertrag ein SEPA-Lastschriftmandat von Ihnen. Bitte unterschreiben Sie daher je Versicherungsvertrag und -nummer ein SEPA-Lastschriftmandat und schicken Sie dieses Formular in einem Fensterkuvert an die bereits vorgedruckte Adresse. Bei Minderjährigen ist die Unterschrift der gesetzlichen Vertreter (beide Elternteile oder Vormund) nötig.

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Tel. +49 341 92605010 · · www.mkmgroup.de

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