ANTRAG CAV
Antrag für die Courtage-Ausfall-Versicherung vorbereiten
Als Makler und Finanzdienstleister sind Sie immer dem Risiko ausgesetzt, dass Ihnen Ihr Kunde vereinbarte Honorare oder Versicherungsbeiträge nicht zahlt und der Versicherer Ihre Courtagen nicht auszahlt bzw. zurückfordert. Damit Sie zu jeder Zeit mit Ihren Umsätzen planen können, bieten wir die deutschlandweit einzigartige Courtage-Ausfall-Versicherung an. Dabei haben Sie die Wahl zwischen zwei verschiedenen CAV-Paketen
CAV-Paket BASIC
Versicherungssumme
10.000 EUR
Jahreshöchstentschädigung
30.000 EUR
Versicherungsbeitrag Nettobeitrag
1.250,00 EUR
zzgl. Versicherungsteuer, 19%
237,50 EUR
zu zahlender Bruttobeitrag
1.487,50 EUR
CAV-Paket PRO
Versicherungssumme
10.000 EUR
Jahreshöchstentschädigung
60.000 EUR
Versicherungsbeitrag Nettobeitrag
1.850,00 EUR
zzgl. Versicherungsteuer, 19%
351,50 EUR
zu zahlender Bruttobeitrag
2.201,50 EUR
Vertragsrahmenbedingungen
Zahlweise
jährlich
Selbstbeteiligung
10 %, mindestens 250 EUR
Maximale Fälligkeit Ziffer 2.4 AVB CAV
6 Monate
Meldefrist Ziffer 3.1.2 und 3.2.2 AVB CAV
6 Monate
Sanktionsklausel
Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Versicherungsschutz für Forderungsausfälle aus Verträgen nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos, die durch die Vereinigten Staaten von Amerika in Hinblick auf den Iran erlassen werden, soweit dem nicht europäische oder deutsche Rechtsvorschriften entgegenstehen.
Allgemeine Versicherungsbedingungen
Es gelten die Regelungen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die R+V-Courtage- und Honorarausfallversicherung (AVB CAV) in der zum Antragszeitpunkt aktuellsten Fassung.
Verbraucherinformationen
Risikoträger
Risikoträger ist die R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden.
Anwendbares Recht
Auf den Versicherungsvertrag ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden.
Aufsichtsbehörde
Aufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn.
Information zu Bonitätsauskünften und Scoring
gilt nur, soweit die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU- DSGVO) Anwendung findet)
Die R+V Allgemeine Versicherung AG ist Mitglied des Vereins Creditreform Wiesbaden, Adolfsallee 34, 65185 Wiesbaden. In der Warenkreditversicherung nutzen wir zur Kreditentscheidung und laufenden Kreditüberwachung Bonitätsinformationen und den Score-Wert, die wir von den im Verband der Vereine Creditreform zusammengeschlossenen Auskunfteien erhalten. In den uns übermittelten Score-Wert fließen die dort über Sie gespeicherten Daten, einschließlich der Adressdaten, ein und werden bewertet. Beim Scoring ist keine Information alleinige Grundlage. Die Bewertung ergibt sich immer aus der Kombination aller zugrunde gelegten Faktoren. Der Score-Wert gibt die Wahrscheinlichkeit an, mit der Sie Ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen können und die somit Auskunft darüber gibt, ob ein Risiko im Rahmen der Warenkreditversicherung besteht. Sie erfahren bei dem für den Sitz Ihres Unternehmens zuständigen örtlichen Verein Creditreform, ob ein Eintrag über Sie vorliegt.
Datenschutzhinweise
gilt nur, soweit die Europäische Datenschutz- Grundverordnung EU-DSGVO Anwendung findet
-
Ich kann der Verarbeitung oder Nutzung meiner personenbezogenen Daten für Zwecke der Werbung oder der Markt- oder Meinungsforschung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen.
-
Ich erkläre, dass mir die Möglichkeit gegeben wurde, von dem Merkblatt zur Datenverarbeitung Kenntnis zu nehmen. Das Merkblatt zur Datenverarbeitung ist im Internet unter www.ruv.de/datenschutz unter Ziffer 12.1 abrufbar.
- Informationsverpflichtung
Sie verpflichten sich, Dritte nach der EU-DSGVO zu informieren, deren personenbezogene Daten Sie R+V mitteilen oder mitteilen lassen. Erhalten wir von Ihnen als Versicherungsnehmer im Rahmen der Warenkreditversicherung personenbezogene Daten zum Schuldner der zu versichernden Forderung, verpflichten Sie sich, den Betroffenen über die Datenverarbeitung bei der R+V Allgemeine Versicherung AG zu informieren. Hierzu müssen Sie Ihrem Schuldner unsere „Hinweise und Informationen für die Warenkreditversicherung nach der Datenschutzgrundverordnung und nach dem Bundesdatenschutzgesetz“ übergeben. Unser Dokument finden Sie auf unserer Internetseite: www.ruv.de/datenschutz/wkvdatenschutzinfo. Wir senden Ihnen das Dokument gerne auch per Post zu. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihren Vertragsbetreuer/Ihre Vertragsbetreuerin.
Informationen zur automatisierten Entscheidung gilt nur, soweit die EU- DSGVO Anwendung findet
Individuelle Entscheidungen aufgrund Expertise und Erfahrung unserer Kreditprüfer und der sorgfältige Umgang mit Ihren Kunden sind die entscheidende Basis der Warenkreditversicherung. Lediglich in standardisierten Situationen erfolgt eine automatisierte Entscheidung unseres Kreditrisikomanagementsystems. Eine Prüfung der Unterlagen durch einen Kreditprüfer erfolgt dann nicht immer. Die Entscheidung trifft unser Expertensystem auf Grundlage der Bewertung mittels statistisch-mathematischer Verfahren. Grundlage sind die von Ihnen zur Verfügung gestellten Bonitätsinformationen über Ihren Kunden und Ihr Kreditversicherungsvertrag. Fällt die Entscheidung positiv aus, erhalten Sie eine Kreditmitteilung über die Einräumung der von Ihnen angefragten Versicherungssumme. Bei negativer Entscheidung lehnen wir die Einräumung einer Versicherungssumme ganz oder teilweise ab. Die Entscheidung beschränkt sich allein darauf, ob und in welcher Höhe wir die Versicherungssumme einräumen. Die Entscheidung dient der Begrenzung unseres Risikos aus dem mit Ihnen abgeschlossenen Kreditversicherungsvertrag.
CAV Antrag vorbereiten
Füllen Sie die nachfolgenden Formulare aus.
Sie erhalten im Anschluss eine Email mit ihrem vorbereiteten Antrag als PDF. Prüfen Sie im Anschluss Ihre Angaben und lassen Sie uns diesen unterzeichnet zukommen.
Sie erhalten im Anschluss eine Email mit ihrem vorbereiteten Antrag als PDF. Prüfen Sie im Anschluss Ihre Angaben und lassen Sie uns diesen unterzeichnet zukommen.
Verpflichtung und Erklärung des Antragstellers
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie als Antragsteller verpflichtet sind, uns die Fragen im Rahmen des Versicherungsantrags vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Mit Ihrem Antrag erklären Sie, dass der künftige Kreditversicherungsvertrag im Zusammenhang mit einer gewerblichen, freiberuflichen oder bergbaulichen Tätigkeit steht.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie als Antragsteller verpflichtet sind, uns die Fragen im Rahmen des Versicherungsantrags vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Mit Ihrem Antrag erklären Sie, dass der künftige Kreditversicherungsvertrag im Zusammenhang mit einer gewerblichen, freiberuflichen oder bergbaulichen Tätigkeit steht.
Vorbehalt
Für das Zustandekommen eines Vertrags sind in jedem Fall Ihr Antrag und unsere Annahme erforderlich.
Für das Zustandekommen eines Vertrags sind in jedem Fall Ihr Antrag und unsere Annahme erforderlich.