FÜR MAKLER
Den Ausfall von Provisionen & Courtagen vorsorgen
Makler und Finanzdienstleister dürfen sich beim Abschluss von Verträgen über Provisionen freuen. Dabei schwingt allerdings auch immer das Risiko mit, dass der Kunde nicht zahlt und somit Provisionen und Courtagen zurückgefordert werden oder Versicherer Anteile der Provision einbehalten. Damit Ihnen weder zahlungsmüde Kunden noch vorsichtige Versicherer etwas anhaben können, bieten wir die deutschlandweit einzigartige Courtage- und Honorar-Ausfall-Verischerung sowie die Stornoreserve-Deckung an – damit Ihre Finanzen immer in Fluss bleiben.
Ausfallschirm
CAV – Courtage-Ausfall-Versicherung der MKM Group GmbH
Die erste Versicherung für Ihre Maklercourtage
Makler und Finanzdienstleister kennen es leider nur allzu gut: Der Vertrag ist erfolgreich abgeschlossen, die Courtage oder das Honorar ist fällig, jedoch wird der Beitrag vom Kunden nicht bezahlt und der Versicherer fordert somit die Courtage zurück. Das Problem des Courtage-Ausfalls war noch nie präsenter als heute und wird sich in den nächsten Monaten mit hoher Wahrscheinlichkeit weiter verstärken.
Erstmals in Deutschland gibt es dagegen eine Courtage-Ausfall-Versicherung der MKM Group GmbH. Ein großes Liquiditäts-Thema aller Makler – der Courtage-Ausfall – wird endlich beherrschbar.

Versicherungsschutz entsteht, wenn …
Was ist versichert?
Konditionen
Basic | Pro | |
---|---|---|
Versicherungssumme | 10.000,00€ | 15.000,00€ |
Jahreshöchstentschädigung | 30.000,00€ | 60.000,00€ |
Nettobetrag | 1.250,00€ | 1.850,00€ |
zzgl. Vers.-St. 19% | 237,50€ | 351,50€ |
Bruttobetrag | 1.487,50€ | 2.201,50€ |
Selbstbeteiligung 10%, mindestens 250€
Stornoreserve-Absicherung
Provisionen sofort und in vollem Umfang erhalten
Schließt ein Makler einen Versicherungsvertrag ab, darf er sich über angemessene Provisionen freuen. Allerdings ist es dabei üblich – gerade bei Lebens- und Krankenversicherungen –, dass Versicherer sogenannte Stornoreserven (also Anteile der Provision) einbehalten, um sich im Falle der Auflösung oder Stornos des abgeschlossenen Vertrags finanziell abzusichern.
Damit Sie diesen Anteil nicht beim Versicherer hinterlegen müssen und Ihre Provision vollumfänglich und sofort nutzen können, gibt es unsere Stornoreserve-Absicherung. Diese greift auch, wenn Sie einer Rückzahlungsaufforderung bei einer Versicherungs-Vertragskündigung nicht nachkommen können.