FÜR MAKLER

Den Ausfall von Provisionen & Courtagen vorsorgen

Makler und Finanzdienstleister dürfen sich beim Abschluss von Verträgen über Provisionen freuen. Dabei schwingt allerdings auch immer das Risiko mit, dass der Kunde nicht zahlt und somit Provisionen und Courtagen zurückgefordert werden oder Versicherer Anteile der Provision einbehalten. Damit Ihnen weder zahlungsmüde Kunden noch vorsichtige Versicherer etwas anhaben können, bieten wir die deutschlandweit einzigartige Courtage- und Honorar-Ausfall-Verischerung sowie die Stornoreserve-Deckung an – damit Ihre Finanzen immer in Fluss bleiben.

Ausfallschirm

CAV – Courtage-Ausfall-Versicherung der MKM Group GmbH

Die erste Versicherung für Ihre Maklercourtage

Makler und Finanzdienstleister kennen es leider nur allzu gut: Der Vertrag ist erfolgreich abgeschlossen, die Courtage oder das Honorar ist fällig, jedoch wird der Beitrag vom Kunden nicht bezahlt und der Versicherer fordert somit die Courtage zurück. Das Problem des Courtage-Ausfalls war noch nie präsenter als heute und wird sich in den nächsten Monaten mit hoher Wahrscheinlichkeit weiter verstärken.

Erstmals in Deutschland gibt es dagegen eine Courtage-Ausfall-Versicherung der MKM Group GmbH. Ein großes Liquiditäts-Thema aller Makler – der Courtage-Ausfall – wird endlich beherrschbar.

Versicherungsschutz entsteht, wenn …

  • Versicherer und Kunde ihren Sitz in Deutschland haben,

  • der Makler die Zulassung zur Vermittlung von Finanzdienstleistungen hat,

  • Ihnen in den letzten 12 Monaten keine negativen Zahlungserfahrungen vorgelegen haben, d.h. alle berechtigten Forderungen innerhalb von 2 Monaten nach der ursprünglichen Fälligkeit beglichen worden sind.

Wichtig zu beachten

  • Zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls muss das Maklermandat seit mindestens 6 Monaten bestehen.
  • Der zugrundeliegende Versicherungsvertrag muss seit mindestens 6 Monaten bestanden haben.
  • Nicht versichert sind Courtageausfälle, die aus Beitragsreduzierungen oder (einvernehmlichen) Vertragsaufhebungen resultieren.

Was ist versichert?

  • Courtage- und Honorarausfälle infolge der Rückforderung oder Nichtauszahlung durch den Versicherer wegen des Eintritts der Zahlungsunfähigkeit (Insolvenz) Ihres Kunden oder des Nichtzahlungstatbestands (Kunde zahlt einfach nicht).

  • Ein gerichtliches Insolvenzverfahren ist eröffnet oder mangels Masse abgewiesen worden.

  • Wenn Forderungen nicht binnen 2 Monaten nach ursprünglicher Fälligkeit bezahlt wurden.

Konditionen

 

  Basic Pro
Versicherungssumme 10.000,00€ 15.000,00€
Jahreshöchstentschädigung 30.000,00€ 60.000,00€
Nettobetrag 1.250,00€ 1.850,00€
zzgl. Vers.-St. 19% 237,50€ 351,50€
Bruttobetrag 1.487,50€ 2.201,50€

Selbstbeteiligung 10%, mindestens 250€

Stornoreserve-Absicherung

Provisionen sofort und in vollem Umfang erhalten

Schließt ein Makler einen Versicherungsvertrag ab, darf er sich über angemessene Provisionen freuen. Allerdings ist es dabei üblich – gerade bei Lebens- und Krankenversicherungen –, dass Versicherer sogenannte Stornoreserven (also Anteile der Provision) einbehalten, um sich im Falle der Auflösung oder Stornos des abgeschlossenen Vertrags finanziell abzusichern.

Damit Sie diesen Anteil nicht beim Versicherer hinterlegen müssen und Ihre Provision vollumfänglich und sofort nutzen können, gibt es unsere Stornoreserve-Absicherung. Diese greift auch, wenn Sie einer Rückzahlungsaufforderung bei einer Versicherungs-Vertragskündigung nicht nachkommen können.