19. März 2024
Warenkreditversicherung
EuGH-Urteil verändert die Schadenleistung aus der WKV
Der Europäische Gerichtshof urteilte im letzten Jahr, dass die Auszahlung für versicherte Inlandsforderungen der WKV nun umsatzsteuerpflichtig sind. Als Inland gilt die gesamte EU. Bisher konnten sich die Warenversicherungskreditnehmer die abgeführte Mehrwertsteuer für den Forderungsausfall beim Finanzamt mit einer Korrekturmeldung zurückholen. Das neue Urteil verhindert das künftig.
Österreich hat das Urteil als erstes Land der EU bereits in nationales Recht umgesetzt. Als Folge hat sich der Selbstbehalt von vorher 10% der Inlandsforderung auf bis zu 25% der Bruttoforderung erhöht. Die Umsatzsteuer wurde also zum unmittelbaren Risiko des Versicherungsnehmers.
Die Umsetzung des Urteils in nationales Recht ist in der EU verpflichtend, also ist es nicht die Frage ob, sondern wann die Aufnahme auch in deutsches Recht erfolgt. Erfahrungsgemäß ist die deutsche Regierung schnell dabei, Regelungen, die das Steueraufkommen steigern, zu erlassen. Somit wird das Urteil wahrscheinlich innerhalb von zwölf Monaten für alle bestehenden Warenkreditversicherungsverträge zum Thema.
Versicherungsnehmer können im Schadenfall entweder den zusätzlichen Verlust der Umsatzsteuererstattung akzeptieren oder alternativ den Versicherungsvertrag auf die Auszahlung des Bruttobetrages umstellen und damit höhere Prämien in Kauf nehmen. Es wird auf jeden Fall teurer. Die Bonität der versicherten Kundenforderungen wird noch wichtiger, denn je unwahrscheinlicher deren Ausfall ist, umso eher kann sich der Versicherungsnehmer auf einen möglichst geringen Beitrag der WKV konzentrieren. Vielleicht noch wichtiger ist die Finanzsituation des Versicherungsnehmers, können die vorhandene Liquidität bzw. die Rücklagen einen Verlustanteil tragen oder nicht. Wer die gewohnte Sicherheit erhalten möchte, sollte die Umstellung seines Vertrages auf den Ersatz des Bruttovolumens seiner Forderungen erwägen.
Wir arbeiten mit den Versicherungsunternehmen intensiv an Möglichkeiten, die neue Situation auf bezahlbare Art in die Verträge einzubinden. Wir werden Ihnen nach der Gesetzesänderung Lösungen anbieten.
Ihr MKM-Team